18-09-2014, 22:10
Hallo,
nach 5 Monaten und mehreren gemeinsamen Gesprächen von Eltern und Gutachter ist es leider zu keiner Elternvereinbarung gekommen.
Da ich denke, dass die Zeit knapp wird, wenn das Gutachten erst ins Haus flattert, suche ich vorab einen Experten, den ich demnächst dazu kontaktieren kann. Nachfolgend die Aufgabenstellung im Beschluss:
1. Es wird ein psychologisches Sachverständigengutachten eingeholt, mit dessen Hilfe die Frage geklärt werden soll, bei welchem Elternteil die Kinder ihren Aufenthalt auf Dauer nehmen sollen.
2. Der Sachverständige soll unter dem Gesichtspunkt des Kontinuitätsgrundsatzes feststellen, welcher Elternteil die Einheitlichkeit, Gleichmäßigkeit und Stabilität des Erziehungsverhältnisses und seiner äußeren Umstände gewährleisten kann.
3. Nach dem Förderungsprinzip ist festzustellen, welcher Elternteil das überlegene Erziehungskonzept hat und wer von ihnen die stabilere und verlässlichere Betreuungsperson zu sein verspricht.
4. Verfügen beide Elternteile über die notwendige Bindungstoleranz?
5. Welche Bindung und Neigung haben die Kinder an die beiden Elternteile?
6. Wie verhält es sich mit der Geschwisterbindung? Lässt dies eine Trennung zu?
7. Ist der Wille des Kindes stabil und lässt sich objektiv mit seinem Wohl vereinbaren?
8. Der Sachverständige soll auf eine einvernehmliche Lösung in Form einer Elternvereinbarung hinwirken. Dabei wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass das von den Eltern bislang praktizierte Wechselmodell im vorliegenden Fall auch nur im Wege einer Elternvereinbarung festgelegt werden kann.
9. Für den Fall, dass eine Einvernehmlichkeit nicht hergestellt werden kann, soll der Grund dafür dokumentiert werden. Das Gutachten ist dann nach den obigen Grundsätzen statusorientiert zu erstellen.
Alles Gute!
nach 5 Monaten und mehreren gemeinsamen Gesprächen von Eltern und Gutachter ist es leider zu keiner Elternvereinbarung gekommen.
Da ich denke, dass die Zeit knapp wird, wenn das Gutachten erst ins Haus flattert, suche ich vorab einen Experten, den ich demnächst dazu kontaktieren kann. Nachfolgend die Aufgabenstellung im Beschluss:
1. Es wird ein psychologisches Sachverständigengutachten eingeholt, mit dessen Hilfe die Frage geklärt werden soll, bei welchem Elternteil die Kinder ihren Aufenthalt auf Dauer nehmen sollen.
2. Der Sachverständige soll unter dem Gesichtspunkt des Kontinuitätsgrundsatzes feststellen, welcher Elternteil die Einheitlichkeit, Gleichmäßigkeit und Stabilität des Erziehungsverhältnisses und seiner äußeren Umstände gewährleisten kann.
3. Nach dem Förderungsprinzip ist festzustellen, welcher Elternteil das überlegene Erziehungskonzept hat und wer von ihnen die stabilere und verlässlichere Betreuungsperson zu sein verspricht.
4. Verfügen beide Elternteile über die notwendige Bindungstoleranz?
5. Welche Bindung und Neigung haben die Kinder an die beiden Elternteile?
6. Wie verhält es sich mit der Geschwisterbindung? Lässt dies eine Trennung zu?
7. Ist der Wille des Kindes stabil und lässt sich objektiv mit seinem Wohl vereinbaren?
8. Der Sachverständige soll auf eine einvernehmliche Lösung in Form einer Elternvereinbarung hinwirken. Dabei wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass das von den Eltern bislang praktizierte Wechselmodell im vorliegenden Fall auch nur im Wege einer Elternvereinbarung festgelegt werden kann.
9. Für den Fall, dass eine Einvernehmlichkeit nicht hergestellt werden kann, soll der Grund dafür dokumentiert werden. Das Gutachten ist dann nach den obigen Grundsätzen statusorientiert zu erstellen.
Alles Gute!