19-09-2014, 08:53
Ich denke, die Richterin möchte ihren Beschluss begründen und benötigt einen Dritten, der ihr Argumente liefert bzw. eine Empfehlung ausspricht. Einfacher hat die Richterin die Situation für eine paritätische Doppelresidenz nicht gemacht, als sie einen zweiten Wohnort mit entsprechender Entfernung zuließ und später noch dazu den Schulstandort der Kinder zur Mutter verlegte, da sich Mutter das Wechselmodell so nicht leisten konnte (wollte).