19-09-2014, 09:19 
		
	
	
		Eigentlich fehlt nur noch, dass ein Passentzug auch dann angeordnet werden kann, wenn zukünftig fällig werdenden Ansprüche nach ZPO §850d Abs 3 gepfändet werden und die Pfändung erfolglos bleibt.
	
	
	
https://t.me/GenderFukc
	
	

