19-09-2014, 10:09
Ich sehe das nicht so, dass 1. Grundsatz die Kontinuität ist, m. E. ist der Wille eines 13jährigen Kindes entscheidender. Dieser muß nicht einmal objektiv dem Kindeswohl dienen. Sofern er hinreichend stabil ist, ist nach verfassungsgerichtlicher Auffassung zu berücksichtigen, dass eine Nichtbeachtung vom Kind als gegen es gerichtete Aggression empfunden werden kann und es so beschädigt. Eine Beschädigung widerspricht aber dem Kindeswohl und hat zu unterbleiben. Frage 7 ist damit in ihrem 2. Teil nicht zielführend.
Wer nicht taktet, wird getaktet...