Im Verfahren wegen elterlicher Sorge beantragte die Mutter 07.2013 das Aufenthaltsbestimmungsrecht für beide Kinder auf sie zu übertragen. Begründung: Wechselmodell wird von ihr nun abgelehnt und sei mit zwei verschiedenen Wohnorten "auch" für die Kinder belastend (Sicht der Mutter). Zudem gehe sie nur einer Teilzeitbeschäftigung nach und hätte darum bessere Möglichkeiten zur Kinderbetreuung, was falsch ist, durch die Aufteilung ihrer Beschäftigungszeiten im Verkauf.
Parallel dazu hatte sie ein Eilverfahren wegen elterlicher Sorge 07.2013 in Bezug auf Schulart- und Schulstandortwechsel angestrebt. Das Ergebnis des Eilantrages ist bekannt (Schulstandortwechsel) und erübrigt normalerweise das Hauptverfahren, da der gesunde Menschenverstand einem jetzt erst recht sagt, dass es für die Kinder nicht sinnvoll ist, nochmals die Schule zu wechseln.
Nun argumentiert die Mutter, die Kinder werden durch das paritätische Wechselmodell sozial isoliert. Außerdem ist die Kommunikation zwischen Vater und Mutter gestört, was ja tatsächlich so ist, wenn sie diese blockiert, beleidigt oder mich übergeht. Dies wäre ein zusätzlicher Punkt, der gegen ein paritätisches Wechselmodell spricht.
Parallel dazu hatte sie ein Eilverfahren wegen elterlicher Sorge 07.2013 in Bezug auf Schulart- und Schulstandortwechsel angestrebt. Das Ergebnis des Eilantrages ist bekannt (Schulstandortwechsel) und erübrigt normalerweise das Hauptverfahren, da der gesunde Menschenverstand einem jetzt erst recht sagt, dass es für die Kinder nicht sinnvoll ist, nochmals die Schule zu wechseln.
Nun argumentiert die Mutter, die Kinder werden durch das paritätische Wechselmodell sozial isoliert. Außerdem ist die Kommunikation zwischen Vater und Mutter gestört, was ja tatsächlich so ist, wenn sie diese blockiert, beleidigt oder mich übergeht. Dies wäre ein zusätzlicher Punkt, der gegen ein paritätisches Wechselmodell spricht.