19-09-2014, 11:14
Auch diese Punkte stehen im Zweifel hinter dem Willen eines 13Jährigen zurück. Sofern dieser stabil ist und nicht gravierende Mängel eines Elternteils erkennbar, wird dem Kindeswillen Rechnung zu tragen sein. Mir ist ein Fall bekannt, wo die "Schulfrage" zunächst zu Gunsten der Mutter entschieden wurde - das Kind lebt heute (2 Jahre später) beim Vater. M. E. arbeitet die Richterin hier alten Fehlern hinterher - man sollte ihr verdeutlichen, dass weitere Fehler höherinstanzliche Würdigung erfahren werden.
Wer nicht taktet, wird getaktet...