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OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung
Jetzt habe ich den Rentenbescheid vorliegen.

Meinen Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung wurde am 11.04.2003 gestellt. Nun wird ihm zum 01.08.2003 statt gegeben.

Zurück rechnen kann man aber nur die letzten 4 Jahre vollen Jahre, nachdem der Verwaltungsakt zurück genommen wurde, oder ein Antrag darauf gestellt wurde. Das habe ich 2011 getan.

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung - von Camper1955 - 21-09-2014, 08:17

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