21-09-2014, 09:33
Da die Rentenversicherung selbst zugegeben hat. dass sie schon meinem ersten Rentenantrag hätte statt geben müssen, habe ich von ihr den geleisteten Unterhalt zwischen 01.08.2003 und 01.04.2006 eingefordert.
Das Familiengericht hätte dann anders entscheiden müssen.
Bin gespannt, wie sie reagiert.
LG
Robert
Das Familiengericht hätte dann anders entscheiden müssen.
Bin gespannt, wie sie reagiert.
LG
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.