21-09-2014, 22:46
Wenn die Kinder das Wechselmodell wollen, meine ich, solltest Du es beim ABR-Verfahren anbieten; dann würde eine ABR-Entscheidung -die ja immerhin ein Sorge- und damit Grundrechtseingriff ist- nicht notwendig. Ich würde dahin tendieren, im Verfahren eine Elternvereinbarung über das Wechselmodell vorzuschlagen - also solltest Du recht klar angeben können, wie Du Dir das vorstellst. Kommt es dann zu einer Elternvereinbarung, sehe ich die Chancen der KM als gering an, diese in absehbarer Zeit zu ihren Gunsten aushebeln zu können.
Wer nicht taktet, wird getaktet...