22-09-2014, 00:37
Was außergerichtlich auch immer aufgeschrieben wird, hat sicher einem weniger entscheidenden Charakter, als die protokollierte Feststellung einer Übergriffigkeit bei einer richterlichen Kindesanhörung: Artikel 3 UNKRK (Vorrang des Kindeswohls) hat einfachgesetzlichen Charakter und bindet somit das Gericht.
Wer nicht taktet, wird getaktet...