22-09-2014, 06:01
So.
Das mit dem BU für die KM ist Geschichte. Sie bekam solchen letztendlich nur für den Zeitraum der letzten sechs Monate bis zum vollendeten dritten Lebensjahres unseres Sohnes. Zu allen Forderungen bezüglich BU für die KM davor bis rückwirkend der Geburt unseres Sohnes zog das Jobcenter zurück.
Unterm Strich gesehen war ich ergo recht erfolgreich. Die KM erhielt BU für sechs Monate bei maximal möglichen Erhalt von BU für drei Kindsjahre.
Weil das betreffende Kind, unser Sohn, so wie von mir hartnäckig und unbeirrt dargelegt zweieinhalb Jahre lang von mir hauptsächlich betreut und finanziell versorgt wurde.
Zuzüglich dazu gelang es mir durch BEWUSSTEN Gang in ein Auskunftsklageverfahren wegen "Auskunftspflicht" bezüglich Festellung von zu zahlendem KU und betrieben vom Jobcenter, vor dem FamGericht zu erreichen, dass sich das Jobcenter zukünftig in Bezug auf mich wegen besagter Pflicht zur Auskunft mit dem Auszug meiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung begnügen zu müssen. Dieses Verfahren hat das Jobcenter gegen mich verloren. Und wer verliert, der zahlt auch die Verfahrenskosten.
Das war Sieg pur gegen das Jobcenter. Das wollte alles und bekam wenig.
Das mit dem BU für die KM ist Geschichte. Sie bekam solchen letztendlich nur für den Zeitraum der letzten sechs Monate bis zum vollendeten dritten Lebensjahres unseres Sohnes. Zu allen Forderungen bezüglich BU für die KM davor bis rückwirkend der Geburt unseres Sohnes zog das Jobcenter zurück.
Unterm Strich gesehen war ich ergo recht erfolgreich. Die KM erhielt BU für sechs Monate bei maximal möglichen Erhalt von BU für drei Kindsjahre.
Weil das betreffende Kind, unser Sohn, so wie von mir hartnäckig und unbeirrt dargelegt zweieinhalb Jahre lang von mir hauptsächlich betreut und finanziell versorgt wurde.
Zuzüglich dazu gelang es mir durch BEWUSSTEN Gang in ein Auskunftsklageverfahren wegen "Auskunftspflicht" bezüglich Festellung von zu zahlendem KU und betrieben vom Jobcenter, vor dem FamGericht zu erreichen, dass sich das Jobcenter zukünftig in Bezug auf mich wegen besagter Pflicht zur Auskunft mit dem Auszug meiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung begnügen zu müssen. Dieses Verfahren hat das Jobcenter gegen mich verloren. Und wer verliert, der zahlt auch die Verfahrenskosten.
Das war Sieg pur gegen das Jobcenter. Das wollte alles und bekam wenig.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.