23-09-2014, 10:25
(21-09-2014, 22:57)Daddy2child schrieb: Meine Ex hat die Kinder unter Druck gesetzt, wenn sie nicht 2 Wochen zu Ihr kommen, dann sollen sie ganz zu mir gehen, sie will die Kinder dann nicht mehr sehen.
- Sie beantragt sofort das alleinige Aufenthaltsbestimmungrecht, obwohl dieses alleinige ABR das Wechselmodell unterminiert, weil es damit nicht am laufen, sondern jederzeit abgewürgt werdern kann
- sie erpresst die Kinder mit einer indiskutabel üblen, missbrauchenden Methode
- sie fordert widersinnigerweise ein Wechselmodell mit der Bgründung, deine Erziehung würde nichts taugen ("Kinder verwöhnen, alles erlauben, manipulieren"). Was soll das Wechselmodell dagegen helfen?
Voraussetzungen für das Wechselmodell auf Seite der Eltern sind z.B. Bindungstoleranz, Akzeptanz gemeinsamer Rechte, Akzeptanz nichtidentischer Erziehungsstile. Das ist bei der Ex alles nicht gegeben, jedenfalls jetzt nicht.
Wackelpudding hat bereits gute Vorschläge gemacht. ABR-Antrag zuückziehen, Beibehaltung des gemeinsamen ABR beantragen (was im übrigen der beste Weg dazu wäre, später doch noch ein Wechselmodell zu probieren), Fortführung des Status Quo. Wichtig halte ich es ausserdem, eine feste und gute Umgangsregelung zu beantragen, denn das habt ihr bisher ebenfalls nicht geschafft. Da solltest du dich beim Inhalt flexibel zeigen, aber diesen Inhalt dann detailliert fixieren. Es soll wenig Raum für späteres nachkarten bleiben.
Dafür kannst du zwar nichts, aber leider ist die Sache schon vor Gericht weil sie sofort losgeschossen hat, noch vor dem 2. Jugendamtstermin. Hat sie auch einen Anwalt?