(23-09-2014, 10:22)resistance01 schrieb: Meine Frage: In meinem letzten Umgangsbeschluss steht "ist berechtigt und verpflichtet" so und so Umgang zu haben. Muss ich jetzt auf jeden Fall einen Antrag bei Gericht stellen, wenn ich keinen Umgang mehr haben will, oder wie läuft das?
Eigentlich brauchst Du gar nichts zu machen.
Du meldest Dich einfach nicht mehr und fertig.
In Deinem konkreten Fall wäre es aber vielleicht "witzig", tatsächlich einen Antrag auf Umgangsausschluß zu stellen.
Es wäre doch sehr interessant, wie das Gericht darauf reagiert.
Simon II