23-09-2014, 11:54
Da bisher vom Gericht nichts kam, habe ich da ´mal angerufen und dort den Hinweis erhalten, dass ich schriftlich anfragen möge, da man mir telefonisch keine Auskunft erteilen könne, weil meine Identität ja so nicht überprüfbar wäre. Na denn:
"... bitte ich hinsichtlich meines Antrages vom xx.xx.xxxx freundlichst um kurze Sachstandsmitteilung.
Beim im Antrag genannten Zahnarzttermin bekräftigte der Zahnarzt, dass er Zähne nur ziehen würde, wenn die Zustimmung der Sorgeberechtigten geklärt sei. Das Zähneziehen wiederum ist erforderlich, weil (Sohn) eine Zahnspange erhalten soll. Meine Sorge ist, dass, wie zu oft in den letzten Jahren, wieder einmal für (Sohn) Zeit verloren geht und danach die Dinge komplizierter sind.
Mit freundlichem Gruß"
"... bitte ich hinsichtlich meines Antrages vom xx.xx.xxxx freundlichst um kurze Sachstandsmitteilung.
Beim im Antrag genannten Zahnarzttermin bekräftigte der Zahnarzt, dass er Zähne nur ziehen würde, wenn die Zustimmung der Sorgeberechtigten geklärt sei. Das Zähneziehen wiederum ist erforderlich, weil (Sohn) eine Zahnspange erhalten soll. Meine Sorge ist, dass, wie zu oft in den letzten Jahren, wieder einmal für (Sohn) Zeit verloren geht und danach die Dinge komplizierter sind.
Mit freundlichem Gruß"
Wer nicht taktet, wird getaktet...