(23-09-2014, 10:52)p schrieb: Witzig schon, aber so ein Antrag würde eine spätere Wiederannäherung noch zusätzlich verunmöglichen. Es wäre der "amtliche" Beweis deiner Kontaktablehnung. Lass die Tür offen, aber wende dich von dem Elend ab.
Nicht, wenn man es geschickt formuliert.
Der Antrag müßte in die Richtung gehen, daß er von der Verpflichtung zum Umgang entbunden wird - natürlich darf er nicht den Inhalt haben, daß der Vater sein Kind nicht sehen will.
Aber wie ich schon schrieb: Eigentlich muß er gar nichts machen.
Simon II
Nachtrag:
Die KM wird drei Kreuze machen, daß sie ihn endlich los ist.
Und für den Sohn wird er eine immer weiter verblassende Erinnerung bleiben.
Auf eine spätere Erkenntnis oder Kontaktaufnahme des Kindes würde ich nach den Erfahrungen, die ich im Bekanntenkreis gemacht habe, nicht (!) hoffen.
Simon II