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Unterhaltstitel Volljärigkeit
#27
(23-09-2014, 11:11)wackelpudding schrieb: Die Schulbescheinigung 2014/15 wurde doch geliefert. Damit ist der Sohn privilegierter Volljähriger. Wenn der Anwalt eine ordentliche Beauftragung nachweist und Auskünfte fordert, sollte der TO liefern - sonst wird es mMn ganz schnell zu ´ner Stufenklage kommen.

Du hast natürlich recht - ich hatte das überlesen.

Simon II
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Unterhaltstitel Volljärigkeit - von alex1996 - 01-09-2014, 12:36
RE: Unterhaltstitel Volljärigkeit - von Theo - 01-09-2014, 13:00
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Unterhaltsklage Mutwilligkeit - von alex1996 - 15-09-2014, 06:18
RE: Unterhaltstitel Volljärigkeit - von Simon ii - 23-09-2014, 12:25

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