23-09-2014, 12:25
(23-09-2014, 11:11)wackelpudding schrieb: Die Schulbescheinigung 2014/15 wurde doch geliefert. Damit ist der Sohn privilegierter Volljähriger. Wenn der Anwalt eine ordentliche Beauftragung nachweist und Auskünfte fordert, sollte der TO liefern - sonst wird es mMn ganz schnell zu ´ner Stufenklage kommen.
Du hast natürlich recht - ich hatte das überlesen.
Simon II