23-09-2014, 19:47
Soweit ich weiss, ging es da um die Frage, ob eine Umgangsregelung gegen den Willen des nichtbetreuenden Elternteils durchsetzbar ist. Es gab nie Umgang.
Bei resistance01 gehts um eine existierende, praktizierte Regelung die vollstreckbar ist. Davon abzuweichen ist etwas anderes wie sich einer neuen Regelung zu verweigern.
Bei resistance01 gehts um eine existierende, praktizierte Regelung die vollstreckbar ist. Davon abzuweichen ist etwas anderes wie sich einer neuen Regelung zu verweigern.