Wenn der TO sich per Elternvereinbarung zum Umgang bzw. Betreuung des Kindes verpflichtet hat und von diesem 'Vertrag' nun einseitig abweicht, dann könnte die Mutter Schadenersatz fordern, weil sie das Kind anders unterbringen muß.
Insofern wäre es mE durchaus sinnvoll, die Elternvereinbarung gerichtlich überprüfen und abändern zu lassen.
S.
Insofern wäre es mE durchaus sinnvoll, die Elternvereinbarung gerichtlich überprüfen und abändern zu lassen.
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.