23-09-2014, 20:06
Ein Schadenersatz ist schon etwas anderes als ein Zwangs- oder Ordnungsmittel. Der Schadenersatz greift auch nur, solange sich die Mutter objektiv darauf verlassen kann, dass sich der Vater an die Vereinbarung hält. Also im Zweifel einmal. Ganz zu schweigen davon, dass die Mutter erst einmal einen Schaden nachweisen müsste.