23-09-2014, 20:13
(23-09-2014, 20:03)Skipper schrieb: ...dann könnte die Mutter Schadenersatz fordern, weil sie das Kind anders unterbringen muß.
Der Barunterhaltspflichtige kommt seinen Unterhaltspflichten durch Geldleistung nach, der andere Elternteil durch Betreuung.
Hatte die Mutter zwangsläufige Aufwendungen durch einen nicht angekündigten nicht wahrgenommenen Umgang, könnte sich hier möglicherweise eine Erstattungspfllicht ergeben.
Wer nicht taktet, wird getaktet...