Laß die Mutter nachweisen, daß sie langfristig mit dem Einsatz des Vaters gerechnet hat, Betreuungsverträge, Urlaub, nicht kurzfristig anpaßbare Verpflichtungen usw. dann könnte das großere Dimensionen annehmen.
UU könnte sich das auch auf den Kindesunterhalt auswirken, der (im Stillen) davon ausgeht, daß ein Kind zeitweilig auch vom Pflichtigen betreut wird.
Ich meine, da auch mal ein Urteil gesehen zu haben.
S.
UU könnte sich das auch auf den Kindesunterhalt auswirken, der (im Stillen) davon ausgeht, daß ein Kind zeitweilig auch vom Pflichtigen betreut wird.
Ich meine, da auch mal ein Urteil gesehen zu haben.
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.