23-09-2014, 20:15
(23-09-2014, 20:13)wackelpudding schrieb: Der Barunterhaltspflichtige kommt seinen Unterhaltspflichten durch Geldleistung nach, der andere Elternteil durch Betreuung.
Das hat damit nichts zu tun.
(23-09-2014, 20:13)wackelpudding schrieb: Hatte die Mutter zwangsläufige Aufwendungen durch einen nicht angekündigten nicht wahrgenommenen Umgang, könnte sich hier möglicherweise eine Erstattungspfllicht ergeben.
Genau das nennt man Schadenersatz. Wobei das in den meisten Fällen wohl sehr weit hergeholt sein dürfte.