23-09-2014, 20:25
Sie hat dann nachzuweisen, dass sie ihrer Schadensminderungspflicht hinreichend nachgekommen ist: I. d. R. kann sie nicht damit rechnen, dass ihre Betreuungszeiten durch Umgang reduziert werden. Sie muß halt andere Betreuung auf ihre Kosten einkaufen, wenn sie nicht selbst betreuen will. Soweit Vereinbarungen mit Unterhalts- und Kostenregelungen bei Umgang bestehen, ist dann auf die tatsächlichen Verhältnisse abzuheben. Aber das sind schon wieder alles Sachen, zu denen der TO gar nichts mitgeteilt hat.
Wer nicht taktet, wird getaktet...