23-09-2014, 23:25
(23-09-2014, 19:51)wackelpudding schrieb: Es geht darum, dass Zwangsmaßnahmen zu Umgangsdurchsetzung gegen einen umgangsunwilligen Elternteil nicht möglich sind.
Schon, aber das BVerfG - Urteil gibt das für den Fall von Resistance nicht her. Die Fälle liegen zu unterschiedlich. Es gibt noch mehr Probleme, dieses Urteil heranzuziehen, z.B. dass es die FGG nicht mehr gibt, die Regelungen wurden auch nicht nur ins FamFG übernommen sondern deutlich verändert. Und die Grundlagen sind anders. Resistance hat sich im früheren Umgangsverfahren zu dieser Umgangsregelung verpflichtet und sie auch eingehalten. Der BVerfG - Fall ging dagegen um eine Umgangsregelung, die erst beantragt war und die der Vater ablehnte, der das Kind noch nie gesehen hatte.
resistance, ignoriere doch die Bewerter einfach. Das sind nur wenige Dauerlaberer und es gibt eine Filterliste. Du siehst die Postings dann gar nicht mehr. Das ist ein Segen.
Zitat:ich solle doch die Situation zu meinem Vorteil nutzen: Was soll denn realistischerweise passieren?
Ein wichtiges Ziel wäre ganz einfach mal, die Vorwürfe loszuwerden. Ein schwerer erreichbares positives Ziel wäre eine Verbesserung der Umgangssituation. Gemeinsame Gespräche auch mit dem Sohn enthalten diese Chance. Und wenn du tatsächlich keinen Umgang mehr willst, dann wäre ein Ziel, dir im Jugendamt Rückendeckung dafür zu holen, dort bei dieser Gelegenheit klarzumachen wie mies es läuft. Sollte es wieder vor Gericht gehen, wird auch das Jugendamt wieder gehört werden.