24-09-2014, 09:21
(24-09-2014, 06:13)elmandingo schrieb: bekommen habe ich bis jetzt nicht mal Schulbescheinigung 2014/15.
Solange Du keine Schulbescheinigung hast würde ich an Deiner Stelle keinen Cent zahlen!
Er ist zum Nachweis der Ausbildung verpflichtet und das einzige Druckmittel, das Du hast, ist die Einstellung der Zahlung.
Solange Du freiwillig zahlst, wird es keinen Nachweis geben.
(wetten, daß er gar nicht mehr auf der Schule ist?)
Simon II