Im Rahmen des SGB II gibt es als eine der wenigen noch vorhandenen Einzelbeihilfen die für die Erstausstattung, wenn jemand einen neuen Hausstand einrichtet. Wenn Du dann Aufstocker bist, wie von @p skizziert, hast Du Zugang zu diesen Hilfen.
Voraussetzung für Aufstocken ist ein Titel in Form eines titulierten Urteils vom Familiengericht oder in Form eines notariellen oder jugendamtlich aufgenommenen Titels. Der muß auch tatsächlich bedient werden. Dann kannst Du zum Jobcenter und die Aufstockung beantragen. Bei der Berechnung wird dann die tatsächlich geleistete Unterhaltszahlung vom Einkommen abgerechnet. Das Einkommen wird auch noch um kleinere andere Beträge (z. B. Kontoführungsgebühr) bereinigt. Der Rest wird verglichen mit Regelsatz zuzüglich Mehrbedarf für Berufstätige zuzüglich Unterkunftskosten. Hast Du zu wenig Einkommen, bekommst Du den Rest als Hilfe. Landläufig benannt mit Hartz IV.
Wenn Du Kosten hast für die Wahrnehmung des Umgangs - Lebensunterhalt für das Kind und/oder Fahrkosten - kannst Du auch diese Belastung geltend machen. Die Behörden arbeiten aber verschärft an der Abschaffung dieser Rechte. Kann sein, dass Du dann aufgefordert wirst, Dir das Geld dafür von der Mutter des Kindes geben zu lassen.
Voraussetzung für Aufstocken ist ein Titel in Form eines titulierten Urteils vom Familiengericht oder in Form eines notariellen oder jugendamtlich aufgenommenen Titels. Der muß auch tatsächlich bedient werden. Dann kannst Du zum Jobcenter und die Aufstockung beantragen. Bei der Berechnung wird dann die tatsächlich geleistete Unterhaltszahlung vom Einkommen abgerechnet. Das Einkommen wird auch noch um kleinere andere Beträge (z. B. Kontoführungsgebühr) bereinigt. Der Rest wird verglichen mit Regelsatz zuzüglich Mehrbedarf für Berufstätige zuzüglich Unterkunftskosten. Hast Du zu wenig Einkommen, bekommst Du den Rest als Hilfe. Landläufig benannt mit Hartz IV.
Wenn Du Kosten hast für die Wahrnehmung des Umgangs - Lebensunterhalt für das Kind und/oder Fahrkosten - kannst Du auch diese Belastung geltend machen. Die Behörden arbeiten aber verschärft an der Abschaffung dieser Rechte. Kann sein, dass Du dann aufgefordert wirst, Dir das Geld dafür von der Mutter des Kindes geben zu lassen.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos. Franz Kafka