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Trennung in der Ausbildung
#21
(24-09-2014, 11:34)VinKu schrieb: ...und ich ziehe zum 1.10 aus.
Sorry, hier beginnt der 1. Fehler. Du solltest keinesfalls ausziehen, bevor du nicht diese Umgangsregelung irgendwie schriftlich (Zettel, handschriftlich genügt) mit der Kimu aufgeschrieben hast. Falls du kein Sorgerecht hast sollte auch das vorher geregelt werden (gemeinsame Erklärung - oder Antrag bei Gericht).

(24-09-2014, 11:34)VinKu schrieb: Ich ziehe zum 1.10 zu meinen Eltern bis zur ende meiner Ausbildung ( 06.2015 ).
Das ist der 2. Fehler, vorallem wenn du unter 25 bist. Wenn älter erst recht. Suche dir unbedingt eine Wohnung mit Kinderzimmer, möglichst in der Nähe der Kimu oder Kita, damit Kind leicht von und zu dir kann. Wenn du ein passendes Wohnungsangebot (in angemessener Preislage) hast, dann stelle Antrag auf Kostenübernahme beim zuständigen Jobcenter für 2-Personenwohnung (schließlich übernachtet das Kind regelmäßig bei dir.
Zugleich stelle Antrag auf Erstausstattung und dann auch den Gesamtantrag.
Zeitgleich (aber noch vor Antragstellung) mache entweder einen KU-Titel in Unterhaltsvorschusshöhe zetilich befristet für 1 Jahr oder gehe zum Jugendamt-Beistand und lasse die "berechnen". Da kommt eher 0 KU raus, aber das ist wegen der UVG-Praxis nicht so günstig.

Wenn das alles geklärt ist, kannst du umziehen.

(24-09-2014, 11:34)VinKu schrieb: Ich sehe mein Kind jedes 2te Wochenende und 1-2 mal in der Woche.
Fast zuwenig, bei so kleinem Kind. Zwei feste Nachmittage sollten schon sein.

Ansonsten hat deine Gesundheit (besser kein Alkohol!) und die Beendigung der Ausbildung erstmal Priorität.

Die Rechnung als Aufstocker sieht jetzt ungefähr so aus:

Bedarf
z.B. 480 Wohnung warm
391 Regelsatz für dich
68,70 Regelsatz für Kind an durchschnittlich 9 Tagen (2 Tage X 26 Wochen/12)
------
939,70

Einkommen
500 netto (aus ca. 760 brutto?)
- 232 Erwerbstätigkeitsfreibetrag
-153 Kindesunterhalt
------
115,00 anrechenbar

= 824,70 Aufstockung

Nach deiner Übernahme siht es so aus:
Bedarf gleich

Einkommen
1150 (aus ca. 1600 brutto)
- 330 Erwerbstätigkeitsfreibetrag
-153 Kindesunterhalt
--------
667,00 anrechenbar

= 272,79 Aufstockung

(24-09-2014, 11:34)VinKu schrieb: Mir geht es beschissen mit der Situation , Freundin hat mich Betrogen , Kann mein Kind nicht Täglich sehen, dazu noch das Finanzielle ich weiß garnicht weiter.
Das ist verständlich - und kennen die meisten hier. Viele haben dennoch eine gute Zeit mit ihren Kindern. Such dir eine gute Gesprächsgrupe, evtl. auch Psychologe, Pfarrer, etc.. Manche "große" Väter-Vereins-Stammtische ziehen dich aber eher runter, als dass sie dir helfen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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