24-09-2014, 19:42
Vielleicht muß man ´mal zwischen mütterlicher Sphäre und der des Kindes unterscheiden. Das Kind ist ein eigenständiges Rechtssubjekt und nach Meinung des BVerfG auch eigenständiger Grundrechteträger - dazu gehört auch das Recht auf Kommunikation.
Wer mit einem Kind über dessen handy telefoniert, dringt nicht in die Sphäre eines Dritten ein. So etwas kann zwar gelegentlich stören, aber dazu sind Lebensäußerungen jeglicher Art geeignet und daran erkennt man den spezifischen Unsinn einer handydiskussion: Anderen Lebensäußerungen wird längst nicht soviel Aufmerksamkeit zuteil.
Darüberhinaus ist auch meine Erfahrung, dass das Interesse von Kindern am Telefonieren hohen Schwankungen unterliegt.
Wer mit einem Kind über dessen handy telefoniert, dringt nicht in die Sphäre eines Dritten ein. So etwas kann zwar gelegentlich stören, aber dazu sind Lebensäußerungen jeglicher Art geeignet und daran erkennt man den spezifischen Unsinn einer handydiskussion: Anderen Lebensäußerungen wird längst nicht soviel Aufmerksamkeit zuteil.
Darüberhinaus ist auch meine Erfahrung, dass das Interesse von Kindern am Telefonieren hohen Schwankungen unterliegt.
Wer nicht taktet, wird getaktet...