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Mindestunterhalt-Mindestbedarf
#2
Der Unterhalt ist zu trennen nach BARunterhalt und Betreuungs- oder Naturalunterhalt.
Wenn Du z.B. 320EUR Barunterhalt leistest, wird gerechnet, dass die betreuuende Mutter Leistungen oder Naturalien im Gegenwert von 320EUR erbringt. Also igs werden 640EUR für das Kind gerechnet.
Würde man das Kind in eine andere Betreuung als bei einem der Eltern unterbringen, so müssten BEIDE Elternteile den Barunterhalt bringen.
Dir werden aber eben aufgrund dieser Hälftigkeit auch nur die hälftigen steuerlichen Zugeständnisse gemacht, z.B. auch nur ein halber Kinderfreibetrag.

So kann man es glaube ich am einfachsten verdeutlichen. Ist es so verständlich?
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Mindestunterhalt-Mindestbedarf - von bubi - 19-05-2009, 19:45
RE: Mindestunterhalt-Mindestbedarf - von vorsichtiger - 19-05-2009, 19:52
RE: Mindestunterhalt-Mindestbedarf - von bubi - 19-05-2009, 20:02
RE: Mindestunterhalt-Mindestbedarf - von blue - 19-05-2009, 20:27
RE: Mindestunterhalt-Mindestbedarf - von bubi - 19-05-2009, 21:45
RE: Mindestunterhalt-Mindestbedarf - von p__ - 19-05-2009, 22:44

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