19-05-2009, 20:08
nun, dazu schau mal ins Steuergesetz. §§ 2 - 24c EstG, speziell ab §13 EstG. Dort werden die Einkunftsarten aufgelistet.
Die Kinderbetreuung wird nicht aufgeführt.
Anders ist es mit den politisch (steuerlich) gewollten Vorteilen. Kindergeld, Erziehungsgeld, Anrechnung der Kindererziehungszeiten bei Rentenansprüchen, etc... Da darf Mutti nochmal zulangen. Vati nicht.
Die Kinderbetreuung wird nicht aufgeführt.
Anders ist es mit den politisch (steuerlich) gewollten Vorteilen. Kindergeld, Erziehungsgeld, Anrechnung der Kindererziehungszeiten bei Rentenansprüchen, etc... Da darf Mutti nochmal zulangen. Vati nicht.