25-09-2014, 11:04
(25-09-2014, 04:37)Dzombo schrieb: Wenn der TO dem Gericht mitteilt, dass er trotz bestehender Umgangsregelung keinen Umgang mehr mit seinem Sohn wahrnnimmt und logo die KM davon erfährt, hängt die ihm ein Umgangsverfahren an die Backe. Nur mit umgekehrten Vorzeichen. Also mit der KM als Antragstellerin und dem TO als Antragsgegner. Ganz einfach.
DAAAS Verfahren will ich sehen!
Was besseres könnte dem TO doch (fast) gar nicht passieren!
Simon II