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JA fordert Verdienstbescheinigungen vom AG obwohl Lohnabrechnungen vorliegen
#2
Wenn man so dumm ist, dem JA den Arbeitgeber mitzuteilen und dem JA einfach die ungeschwärzten Verdienstausweise zuzusenden, muß man sich darüber nicht wundern.

Hast Du denn die vom JA gesetzte Frist eingehalten?

Lies mal hier: Trennungsfaq - Kindesunterhalt

Zitat:Unterhaltspflichtige geniessen keinerlei Datenschutz. Die ständige Offenlegung ihrer Verhältnisse gehört zum Dasein als Unterhaltspflichtiger. Um Staat und Ex-Partner nicht restlosen Einblick in sein Privatleben geben zu müssen, gibt es wenig bekannte Möglichkeiten. Man kann sich beispielsweise von einem Notar bescheinigen zu lassen „ausweislich der vorgelegten Unterlagen, in Form von xxxx erzielte Herr X in der Zeit von x.x.x bis x.x.x folgende Einkünfte: xxxx EUR“. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Bekanntgabe des Arbeitgebers. Ein Selbständiger muss seine Kundendaten nicht preisgeben.

Ein Auskunftsanspruch besteht alle zwei Jahre. Auskunft muss nur auf ausdrückliche Aufforderung der Unterhaltsgläubigerin gegeben werden, der Pflichtige ist nicht verpflichtet, von sich aus Einkommensänderungen mitzuteilen. Laut OLG Frankfurt vom 21.02.2002 – 3 WF 4/02 beginnt die Zweijahresfrist erst ab Rechtskraft einer eventuellen gerichtlichen Entscheidung, nicht ab der letzten Auskunftserteilung.

Auskunft vor Ablauf der Zweijahresfrist muss nur erteilt werden, wenn der Auskunftbegehrende glaubhaft machen kann, dass sich das Einkommen nennenswert geändert hat. Oft werden von Gerichten, Anwälten und Jugendämtern Textbausteine verwendet, die ständig Auskunft über Einkommensverhältnisse verlangen, dafür sollte man eine Begründung mit Nachweis fordern und eine Auskunft ablehnen.

Jede Auskunft sollte man zunächst ohne weitere Belege erteilen in der Form eines Schreibens: „Mein Verdienst beträgt X, meine Fahrkosten betragen Y, meine sonstigen Einnahmen betragen Z etc.“ Wenn eine genaue Aufschlüsselung gewünscht wird, erst ein Verzeichnis oder Muster verlangen. Fragenbögen zur Einkommensauskunft brauchen nicht ausgefüllt werden, man ist zu Auskunft und Antwort verpflichtet, aber nicht zum Ausfüllen von Formularen. Stattdessen sollte man Auskunft in Textform und eigenen Worten geben, verpackt und versteckt in längeren Schreiben. Das gilt auch für alle anderen angeforderten Informationen von Behörden.

Simon II
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RE: JA fordert Verdienstbescheinigungen vom AG obwohl Lohnabrechnungen vorliegen - von Simon ii - 25-09-2014, 12:10

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