27-09-2014, 05:19
Oder hypothetisch klar formuliert.
Du lernst eine Frau kennen und lieben. Ihr bekommt ein gemeinsames Kind. Dann klappt das mit euch nicht mehr. Ihr trennt euch. Das Kind geht mit ihr. Sie lernt mich kennen. Dich lerne ich nie kennen. Dafür aber ihr Kind. Da ich nicht blöd bin, weiß ich, dass das Kind ja einen Vater hat. Deshalb sage ich sofort zu jetzt meiner Freundin, dass wir per sofort auf KU-Zahlung von Dir verzichten. Das sage ich Dir dann persönlich, nachdem ich Dich gesucht bzw. gefunden habe. Wir reden von Mann zu Mann und nach unserem Gespräch bist Du von Zahlung von KU befreit. Das erzählen wir Männer aber niemanden. Auch nicht dem Jugendamt, dem Jobcenter (bei Bedarf) und auch nicht dem Gericht.
Eines Tages klaptt dass dann zwischen mir und deiner Ex nicht mehr und auch wir trennen uns voneinander. Dein Kind nimmt sie selbstredend auch von mir wieder mit. Jetzt findet sie aber auf die Schnelle keinen Neuen. Und ist auf Hartz4. Da sagt sie dann. KU kriege ich von meinem Ex. Dem leiblichen Vater? Ne! Von meinem Ex. Mein Ex hat meinem Exex versprochen, für sein leibliches Kind den gesetzlich vorgeschriebenen KU freiwllig weiter zu bezahlen. Dadurch sind mein Ex und mein Exex zu Lebensfreunden geworden. Aber leider hat mein Ex sein Versprechen ggü. meinem Exex gebrochen. Mein Ex hat jetzt plötzlich null Bock mehr, KU für mein Kind mit meinem Exex zusammen zu bezahlen. Muss er auch nicht. Das U-Gesetz schreibt dazu klar vor und interessiert sich nicht für Versprechen zwischen Ex und Exex....
Das Ganze geht vor Gericht und jetzt rate mal, wer dort die A-karte bekommt und dann WIRKLICH Grund zum sauer sein hat!
Du und NICHT ich.
Davor habe ich den Ex meiner Ehefrau bewahrt. Ursächlich war ich auf Krieg gebürstet. Und den hätte der Ex meiner Frau im Kampf um Kohle verloren. Er wäre krank geblieben und hätte fett nachzahlen müssen.
Ganz zu schweigen vom Ärger für das Kind. Das im Krieg um Kohle zwischen seinen Eltern unter die Räder gekommen wäre.
Du lernst eine Frau kennen und lieben. Ihr bekommt ein gemeinsames Kind. Dann klappt das mit euch nicht mehr. Ihr trennt euch. Das Kind geht mit ihr. Sie lernt mich kennen. Dich lerne ich nie kennen. Dafür aber ihr Kind. Da ich nicht blöd bin, weiß ich, dass das Kind ja einen Vater hat. Deshalb sage ich sofort zu jetzt meiner Freundin, dass wir per sofort auf KU-Zahlung von Dir verzichten. Das sage ich Dir dann persönlich, nachdem ich Dich gesucht bzw. gefunden habe. Wir reden von Mann zu Mann und nach unserem Gespräch bist Du von Zahlung von KU befreit. Das erzählen wir Männer aber niemanden. Auch nicht dem Jugendamt, dem Jobcenter (bei Bedarf) und auch nicht dem Gericht.
Eines Tages klaptt dass dann zwischen mir und deiner Ex nicht mehr und auch wir trennen uns voneinander. Dein Kind nimmt sie selbstredend auch von mir wieder mit. Jetzt findet sie aber auf die Schnelle keinen Neuen. Und ist auf Hartz4. Da sagt sie dann. KU kriege ich von meinem Ex. Dem leiblichen Vater? Ne! Von meinem Ex. Mein Ex hat meinem Exex versprochen, für sein leibliches Kind den gesetzlich vorgeschriebenen KU freiwllig weiter zu bezahlen. Dadurch sind mein Ex und mein Exex zu Lebensfreunden geworden. Aber leider hat mein Ex sein Versprechen ggü. meinem Exex gebrochen. Mein Ex hat jetzt plötzlich null Bock mehr, KU für mein Kind mit meinem Exex zusammen zu bezahlen. Muss er auch nicht. Das U-Gesetz schreibt dazu klar vor und interessiert sich nicht für Versprechen zwischen Ex und Exex....
Das Ganze geht vor Gericht und jetzt rate mal, wer dort die A-karte bekommt und dann WIRKLICH Grund zum sauer sein hat!
Du und NICHT ich.
Davor habe ich den Ex meiner Ehefrau bewahrt. Ursächlich war ich auf Krieg gebürstet. Und den hätte der Ex meiner Frau im Kampf um Kohle verloren. Er wäre krank geblieben und hätte fett nachzahlen müssen.
Ganz zu schweigen vom Ärger für das Kind. Das im Krieg um Kohle zwischen seinen Eltern unter die Räder gekommen wäre.