27-09-2014, 13:47
(27-09-2014, 12:48)p schrieb: Ein Gutachten, das einem 14jährigen die Meinung abspricht ist nicht mehr so leicht herbeizulügen und die Schwelle, seinen Willen zu ignorieren ist höher. Sie ist eigentlich jetzt schon so hoch, dass ich das für einen der angreifbarsten Punkte beim Gutachten und beim einer gleichlautenden Richterentscheidung ist. Schon die Meinung jüngerer Kinder muss laut BVerfG deutliches Gewicht haben.
Ich denke, jedem, der bis 14 zählen kann, ist klar, dass spätestens im nächstem Rechtszug das Gutachten den Wert von Altpapier annimmt... MMn ist es nicht verkehrt, der Richterin ausreichend Argumente zu liefern, die es ihr ermöglichen, der Empfehlung des Gutachtens nicht zu folgen...
Wer nicht taktet, wird getaktet...