27-09-2014, 14:52
Hallo zusammen,
für alle Mütter mit - vor 1992 geborenen Kindern - gibt es ja seit 01.07.2014 mehr Rente.
Nun hat mir die Rentenversicherung in meinem Bescheid geschrieben, dass ich eine Änderung des Versorgungsausgleiches beim Familiengericht beantragen kann, aber nicht muss.
Ich bin es angegangen.
Die Rechtspfleger beim Familiengericht kannten sich nicht aus. Meine Akten befanden sich auch nicht im PC. Die wurden erst ab 1996 erfasst. Ich wurde 1995 geschieden.
Sie rieten mir einen Anwalt zu Rate zu ziehen, ob es sich überhaupt lohnt. Den habe ich weg gelassen
Ich habe einen 5-Zeiler an das Familiengericht geschrieben.
LG
Robert
für alle Mütter mit - vor 1992 geborenen Kindern - gibt es ja seit 01.07.2014 mehr Rente.
Nun hat mir die Rentenversicherung in meinem Bescheid geschrieben, dass ich eine Änderung des Versorgungsausgleiches beim Familiengericht beantragen kann, aber nicht muss.
Ich bin es angegangen.
Die Rechtspfleger beim Familiengericht kannten sich nicht aus. Meine Akten befanden sich auch nicht im PC. Die wurden erst ab 1996 erfasst. Ich wurde 1995 geschieden.
Sie rieten mir einen Anwalt zu Rate zu ziehen, ob es sich überhaupt lohnt. Den habe ich weg gelassen
Ich habe einen 5-Zeiler an das Familiengericht geschrieben.
Zitat:Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bitte den Versorgungsausgleich des oben genannten Aktenzeichens abzuändern.
Mit freundlichen Grüßen
@Camper1955
Anlage: Geburtsurkunde T., geboren XXXX, Geburtsurkunde G., geboren XXXX und Geburtsurkunde J., geboren XXXX
LG
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.