(27-09-2014, 15:35)Nappo schrieb: Ich habe jetzt gerade nur Deinen Post gelesen und das Vorposting von Iglu.Hättest du aber tun sollen und alles lesen, da es hier um den Unterhaltsvorschuß geht den der Staat von mir zurück will, seit Geburt (Obwohl ich erst ~5 jahre später von meiner Vaterschaft erfahren habe). Es besteht hier kein Titel! Der Titel, den ich freiwillig gemacht habe, war für den zukünftigen Unterhalt und für die Kindsmutter (und das ganze sogar auf 2 Jahreb begrenzt...). Das sind also ein ganz anderes paar Schuhe. Das hier ein paar Personen die Dinge aus dem Zusammenhang reißen ist natürlich verwirrend...
Demnach wäre es so, dass aufgrund eines vollstreckbaren Titels kein Mahnbescheid notwendig wäre.
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