27-09-2014, 18:38
Soweit materiell-rechtliche Einwände, also Einwände gegen die Forderung an sich, bestehen, kannst du dem Mahnbescheid ohne Anwalt ganz oder teilweise widersprechen. Beziehungsweise kannst du dem Mahnbescheid immer widersprechen, es macht aber nur Sinn wenn es tatsächlich materiell-rechtliche Einwände gibt. Das wurde im Prinzip auch schon gesagt, insofern schließe ich mich an.
Dass ein Anwalt bezüglich einer Unterhaltsforderung einen Mahnbescheid beantragt ist allerdings eher unüblich. Normalerweise wird sofort geklagt. Das kann ein Zeichen dafür sein, dass der Anwalt sich auch nicht so recht auskennt oder dass er genau weiß, dass die Forderung vor Gericht nicht zu halten ist und hofft, dass du darauf hereinfällst.
Dass ein Anwalt bezüglich einer Unterhaltsforderung einen Mahnbescheid beantragt ist allerdings eher unüblich. Normalerweise wird sofort geklagt. Das kann ein Zeichen dafür sein, dass der Anwalt sich auch nicht so recht auskennt oder dass er genau weiß, dass die Forderung vor Gericht nicht zu halten ist und hofft, dass du darauf hereinfällst.