27-09-2014, 19:44
(27-09-2014, 14:52)tobi1983 schrieb: Brauch ich für den Widerspruch gegen den Mahnbescheid (wenn er denn kommt) schon einen Anwalt oder kann ich den alleine ausfüllen (da ja auch unstrittige Forderungen dabei sind).
Ohne Anwalt, wie wp schon geschrieben hat. Wichtig: Frist unbedingt einhalten, normalerweise sind dir zwei Wochen gesetzt. Im Mahnbescheid wird drinstehen (ist vorgeschrieben gem. § 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO), ob und in welchem Umfang dem geltend gemachten Anspruch widersprochen wird.