28-09-2014, 10:38
(28-09-2014, 09:54)tobi1983 schrieb: Ich bin aber lediglich bereit dazu den ab meiner Kenntnis von dem Kind zu bezahlen, also ab Januar.
Ein Detail hast du noch nicht beantwortet. Stimmt das so?:
Geburt bis Januar 2014 - strittig und im Mahnbescheid enthalten.
Januar bis Mai - ???
Mai bis jetzt - nicht strittig, du zahlst seit Mai laufenden Unterhalt.
Es geht mir jetzt um Januar bis Mai. Hast du das Geld dafür bezahlt? WENN du nicht bezahlst hast, würde ich diesen Betrag wie schon in den früheren Postings geraten bezahlen. Es wäre dumm, wenn du diese Forderung anerkennst, aber nicht bezahlst und die jetzt auch im Mahnbescheid drin ist. Das erhöht nur die Kosten für alles. Konzentriere dich nur auf "Geburt bis Januar", hier sind deine Chancen viel besser.