28-09-2014, 18:21
(28-09-2014, 15:42)tobi1983 schrieb: Und nochmal: Ich habe nicht das Geld diese Beträge zu bezahlen und bin auf Stundung (Mitwirkung vom Jugendamt) angewiesen.
Das ändert doch nichts am Prinzip der Kostenminderung. Für die Beträge in den Zeiträumen, die du anerkennst kannst und solltest du Zahlung anbieten und Raten leisten. Damit hast du die Forderung anerkannt und den Streitwert gesenkt. Auch wenn du mit dem Jugendamt nicht zu einer Einigung über die Ratenhöhe kommst, aber etwas bezahlt, wird das die Druckluft vor Gericht rauslassen. Dort sieht man es selbst beim Jugendamt als Antragsgegner nicht gern, wenn die mit ihrer Arroganznummer "jetzt sofort und alles" daherkommen, obwohl du im Rahmen seiner Möglichkeiten abbezahlst.