01-10-2014, 12:45
Viele Briefe kann man von vornherein nicht wegwerfen. Beispielsweise etwas vom Jugendamt kann auch mit Unterhalt zu tun haben, wirft man das weg kommt dann halt was vom Gericht und wirft man das auch weg, kommt der Gerichtsvollzieher. Das Dilemma, ob etwas besser ungelesen geblieben wäre, was man aber erst weiss wenn man es gelesen hat, habe ich z.B. damit umgangen, das ich zweifelhafte Schreiben einem Dritten zum lesen gegeben habe. Den belastet das weniger und der kann mir sagen "du versäumst nichts, wenn du es wegwirfst" oder nicht.