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Kindesunterhaltspflicht bei Leistungsunfähigkeit wegen Studium
#2
Zunächst einmal: Bist Du sicher, daß es Dein Kind ist?

Falls ja: Du bist nicht leistungsfähig und brauchst deshalb keinen Unterhalt zu zahlen. Allerdings kann das JA verlangen, daß Du das Studium zügig durchziehst.

Andere und viel wichtigere Frage:

Wie haltet Ihr es mit dem Umgang?

Das Kind braucht Deine väterliche Betreuung!

Bei einem kleinen Kind ist häufiger kurzer Umgang besser als weniger langer. Im Idealfall kümmerst Du Dich täglich um das Kind.

Was für eine Vereinbarung habt Ihr da getroffen?

Simon II
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RE: Kindesunterhaltspflicht bei Leistungsunfähigkeit wegen Studium - von Simon ii - 02-10-2014, 11:29

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