02-10-2014, 14:04
Nein kein gemeinsames Sorgerecht.
wie sieht das eigentlich mit betreuungsunterhalt aus ?
das kann ich dann ja wenn ich nciht leistungsfähig bin auch nicht zahlen
wird mir das als schuld aufgeschrieben ?
gilt das nur 3 Jahre oder noch darüber hinaus ?
angenommen es kommt im studium noch was dazwischen könnte das jugendamt mir dann das weiterstudieren verbieten ?
aber davon hätten sie ja nichts weil ich nichtmal eine abgeschlossene berufsausbildung habe. also ob ich von Harz 4 lebe oder weiter studiere wäre doch eigentlich total egal
wie sieht das eigentlich mit betreuungsunterhalt aus ?
das kann ich dann ja wenn ich nciht leistungsfähig bin auch nicht zahlen
wird mir das als schuld aufgeschrieben ?
gilt das nur 3 Jahre oder noch darüber hinaus ?
angenommen es kommt im studium noch was dazwischen könnte das jugendamt mir dann das weiterstudieren verbieten ?
aber davon hätten sie ja nichts weil ich nichtmal eine abgeschlossene berufsausbildung habe. also ob ich von Harz 4 lebe oder weiter studiere wäre doch eigentlich total egal