03-10-2014, 04:02
(02-10-2014, 21:56)Pappnase schrieb: Hallo, Update das zweite Mal. Hatte ja im Aug. ein Brief vom JA bekommen: Zahle ab Okt. diesen Betrag. Ich antworte dem JA, ohne Unterlagen der Mutter kann ich diesen Betrag nicht nachvollziehen und forderte Gehaltsbescheinigungen an. Heute kam ein Brief vom Jugendamt mit Forderung zahle 352€ und einem Blatt Papier wo von april 2013 bis März 2014 Einkommen bescheinigt wird: 2250€ brutto soll Netto 1206€ sein und somit nicht leistungfähig. Mein Verdacht die Dame ist jetzt verheiratet (wäre mir neu) und rechnet sich mit Stk. 5. arm. Kann ja wohl so nicht richtig sein.oder? Und noch eine Frage : Für mich gelten die Leitlinien des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, dort steht das bei Volljährigenunterhalt ist wegen doppelter Haushaltsführung in der Regel um eine Stufe herabzustufen. Hat da jemand Erfahrung?
Danke
Dein Verdacht könnte stimmen. Es sei denn, es handelt sich um das bereinigte Netto.
Auch den Mädels muss man einen Arbeitsweg zugestehen und 300 € sind schon bei 30 km einfach überschritten.
LG
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.