03-10-2014, 22:53
Wenn er denn nun schon von der Exe in ein Verfahren: "einstweilige Anordnung zur Übertragung der Gesundheitssorge" reingezogen wird, kann er doch darauf aufmerksam machen, dass die "Behandlung" durch diese Person seinerzeit ein Rohrkrepierer war, der alles nur noch schlimmer gemacht hat und diese Erkenntnis auch damals schon der Therapeuthenkammer bekannt war...
Er sperrt sich ja nicht gegen eine Behandlung, sondern gegen die blöde Therapeuse.
Er sperrt sich ja nicht gegen eine Behandlung, sondern gegen die blöde Therapeuse.