04-10-2014, 19:05
(04-10-2014, 17:51)Habsgemacht schrieb: Mir ist nur wichtig zu wissen, dass einen hier im EU-ausland niemanden pfänden kann
Das interessiert in deinem Fall nur niemand. Wenn du zur Vaterschaft und Unterhalt verurteilt wirst, wird man den Betrag direkt von deiner Rente abzweigen. Nix Ausland: Dein Geld kommt aus Deutschland und wird es gar nicht erst verlassen. Das mit dem Selbstbehalt ist ein Märchen, den Mindestunterhalt zu verlangen und abzuzweigen wird kein Problem sein. Eine echte Grenze gibt es da nicht. Wenn, dann müsstest du dich erfolgreich wehren. Gerichtsstand ist Deutschland am Ort des Kindes.