04-10-2014, 20:19
(04-10-2014, 19:05)p schrieb: Wenn, dann müsstest du dich erfolgreich wehren. Gerichtsstand ist Deutschland am Ort des Kindes.
Das ist allerdings ein Punkt, den man beachten sollte. Notfalls kann man auch aus dem Ausland heraus einen Anwalt beauftragen, den Forderungen entgegen zu treten, damit von der Rente noch etwas übrig bleibt.
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