04-10-2014, 23:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-10-2014, 23:05 von Leutnant Dino.)
Völlig falsch. Normalerweise schreibt das Gericht, dass man der Vater sei. Dagegen legt man Widerspruch ein. Dann gibt es den Beschluss des Abstammungstest und dieser Vorgang geht zur Botschaft. Die Botschaft organisiert die Speichelentnahme bei ihrem Vertrauensarzt und die zwei Proben werden nach Deutschland geschickt und der Gentest durchgeführt.
Bis zu diesem Zeitpunkt braucht man keinen Anwalt.
Da muss auch nicht geraten werden, denn ich habe dieses ganze Verfahren in Thailand erlebt.
Da "Habsgemacht" sich nicht klar artikulieren kann, ist ihm so oder so kaum zu helfen.
Bis zu diesem Zeitpunkt braucht man keinen Anwalt.
Da muss auch nicht geraten werden, denn ich habe dieses ganze Verfahren in Thailand erlebt.
Da "Habsgemacht" sich nicht klar artikulieren kann, ist ihm so oder so kaum zu helfen.