05-10-2014, 10:23
(05-10-2014, 04:06)Dzombo schrieb: Das Gericht wird beschließen, der KM die Gesundheitssorge zu übertragen. Der TO wird dann keinen Einfluss mehr darauf haben, welchen Arzt, welche Behandlung, etc. sein mit der KM gemeinsames Kind in Anspruch zu nehmen hat bzw. wird. Weil der TO dann einfach mal draußen sein wird. Teilsieg für die KM. Niederlage für den TO.
Es gibt eine gerichtliche Aktenlage, wonach ein genaueres Hinschauen ja indiziiert ist. Und das Gericht hat in der Vergasngenheit -so werte ich das- auf Antrag sachgerechte Entscheidungen getroffen. Warum sollte das diesmal nicht der Fall sein?
Darüber hinaus wird sich die Frage nach dem mildesten Mittel stellen, zumal, wenn solche oder ähnliche Entscheidungen bisher nicht notwendig waren: Dies ist nicht der Entzug der Gesundheitsfürsorge insgesamt, sondern eine Entscheidung für genau diesen Fall. Wo wäre bei so einem Ergebnis die Situation für den TO schlechter, als beim Passierenlassen einer seiner Meinung nach für sein Kind schädlichen Situation?
Wer nicht taktet, wird getaktet...