06-10-2014, 10:21
Hallo Forum,
lese schon seit geraumer Zeit bei euch mit.
Daher habe ich nun eine Frage an euch die Beistandschaft meiner Tochter betreffend.
Das Verhältnis zu der KM meiner Tochter ist als sehr schlecht zu bezeichnen. Manipulation, Loyalitätskonflikte, im Grunde alles was viele User hier auch erfahren habe.
Ein seit 4 Jahren praktizierter Umgang von 14 tägig Do-Di wurde nun auf Fr-So gekürzt. Kind soll zur Ruhe kommen! Beschwerde beim OLG läuft und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Richter und die Verfahrensbeiständin sind eingereicht.
Aber nun zum eigentlichen Thema. Vom JA erhielt ich letzten Donnerstag einen Brief sowie Ermittlungsbogen meiner wirtschaftlichen Verhältnisse erhalten.
Unterhalt wurde seiner Zeit gerichtlich festgelegt auf 273 €. Habe hohe berufsbedingte Aufwendungen.
Das JA fordert nun die letzten 12 Einkommensnachweise, den Steuerbescheid sowie Belege über meine Belastungen um diese geletend zu machen. An meinen Belastungen hat sich seit dem Unterhaltsverfahren nichts geändert. Im Grunde können die doch nur die letzten 12 Einkommensnachweise einfordern und meine Belastungen sind nach wie vor rechtskräftig?
Zumindestens lese ich dies in dem Thread "Beistandschaft" heraus.
Weiterhin ist meine Tochter nun am 19.08. 6 Jahre alt geworden. Das JA fordert nun einen Unterhalt von 327 € nach 115% der DD sowie für die Monate 08 und 09 die Nachzahlung.
Muss ich die Monate 08 und 09 nachzahlen oder gilt dies erst nach Inverzugsetzung, also nicht rückwirkend?
Den Ermittlungsbogen werde ich natürlich nicht unterschreiben.
Bedanke mich recht herzlich für eure Antworten im Voraus.
lese schon seit geraumer Zeit bei euch mit.
Daher habe ich nun eine Frage an euch die Beistandschaft meiner Tochter betreffend.
Das Verhältnis zu der KM meiner Tochter ist als sehr schlecht zu bezeichnen. Manipulation, Loyalitätskonflikte, im Grunde alles was viele User hier auch erfahren habe.
Ein seit 4 Jahren praktizierter Umgang von 14 tägig Do-Di wurde nun auf Fr-So gekürzt. Kind soll zur Ruhe kommen! Beschwerde beim OLG läuft und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Richter und die Verfahrensbeiständin sind eingereicht.
Aber nun zum eigentlichen Thema. Vom JA erhielt ich letzten Donnerstag einen Brief sowie Ermittlungsbogen meiner wirtschaftlichen Verhältnisse erhalten.
Unterhalt wurde seiner Zeit gerichtlich festgelegt auf 273 €. Habe hohe berufsbedingte Aufwendungen.
Das JA fordert nun die letzten 12 Einkommensnachweise, den Steuerbescheid sowie Belege über meine Belastungen um diese geletend zu machen. An meinen Belastungen hat sich seit dem Unterhaltsverfahren nichts geändert. Im Grunde können die doch nur die letzten 12 Einkommensnachweise einfordern und meine Belastungen sind nach wie vor rechtskräftig?
Zumindestens lese ich dies in dem Thread "Beistandschaft" heraus.
Weiterhin ist meine Tochter nun am 19.08. 6 Jahre alt geworden. Das JA fordert nun einen Unterhalt von 327 € nach 115% der DD sowie für die Monate 08 und 09 die Nachzahlung.
Muss ich die Monate 08 und 09 nachzahlen oder gilt dies erst nach Inverzugsetzung, also nicht rückwirkend?
Den Ermittlungsbogen werde ich natürlich nicht unterschreiben.
Bedanke mich recht herzlich für eure Antworten im Voraus.